Austritt-Eintritt
In jeder Presbyteriumssitzung hören wir von den Ausgetretenen der vergangenen zwei Monate. Es gibt keine Sitzung, in der nicht die Namen derer zu verlesen sind, die beim Amtsgericht ihren Austritt aus der Kirche erklärt haben.
Jeder Austritt schmerzt uns-nicht nur weil wir einen potenziellen Kirchensteuerzahler verloren haben (kann jemand ohne Geld leben und arbeiten?), sondern auch und besonders aus der Tatsache heraus, dass sich da jemand aus der konkreten Ortsgemeinde verabschiedet hat. Er will nicht mehr dazugehören, obwohl er für uns wichtig ist (auch wenn wir ihn nicht jeden Tag besuchen-aber wer will das schon).
Der kurzfritig gewünschte Erfolg tritt natürlich sofort ein: die Kirchensteuer entfällt. Dies scheint wohl der Hauptgrund dafür zu sein, dass sich immer wieder Menschen von der Kirche und der Gemeinde abwenden.
Mit der ganz persönlichen Beziehung zu Gott hat ein Kirchenaustritt ja auch nichts zu tun-wohl aber mit der konkreten Gemeinschaft derer, die sich im hier und jetzt zu Jesus Chrsitus bekennen und das geht eigentlich ganz richtig nur in der Gemeinde.
Folge des Austritts ist natürlich auch, dass man (frau) alle Rechte in der sichtbaren Kirche verliert.
- Man kann nicht mehr das Patenamt übernehmen;
- eine kirchliche Trauung ist nicht mehr möglich;
- man kann nicht mehr an Kirchenwahlen teilnehmen;
- eine kirchliche Beerdigung etfällt.
Wie kann ich wieder eintreten?
Wir freuen uns über jede und jeden, der wieder zur konkreten Gemeinde gehören will und den Schritt des Austritts rückgängig machen möchte.
Dieser Weg ist auch ganz einfach:
- Sie nehmen Kontakt mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer auf.
- Die oder der werden einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren, an dem die Formalitäten geklärt werden und kurz über die Bedeutung des Wiederintritts gesprochen wird; ebenso wird in diesem Gespräch ein Wiedereintrittstermin vereinbart.
- Nach einem Gottesdienst oder zu einem anderen sinnvollen Anlass werden Sie mit einer kleinen gottesdienstlichen Handlung wieder in die Kirche aufgenommen;
- um die weiteren Formalitäten kümmern wir uns.
Wiedereintrittsstelle des Kirchenkreises Hamm
Ganz unkompliziert geht der Wiedereintritt in der "Wiedereintrittsstelle" im Kirchenbüro des Kreiskirchenamtes Hamm, neben der Lutherkirche in der Innenstadt.
Sie kommen einfach dorthin und erklären ihren Willen, wieder in die Kirche einzutreten, füllen einen kurzen Bogen aus oder lassen ihn ausfüllen und schon ist alles erledigt.
Anschrift und Öffnungszeiten
In der Wiedereintrittsstelle im Kirchenbüro des Kreiskirchenamtes Hamm können Sie unkompliziert (wieder) Mitglied der Evangelischen Kirche werden. Die einzige Voraussetzung: Wer in die Kirche eintreten möchte, sollte am besten durch eine Taufurkunde glaubhaft machen können, dass er oder sie christlich getauft ist. Ansonsten reicht die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass.
Die Wiedereintrittstelle ist geöffnet montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, sowie nach Vereinbarung.
Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer (0 23 81) 1 42-1 42.




















